Sonntag, 26. Februar 2012

Der Deutsche Pflegerat zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten

BMG stimmt Richtlinie zu Modellen nach § 63 (3c) SGB V zu
Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 17. Februar dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass es die am 20.10.2011 verabschiedete Richtlinie für Modelle zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung der Heilkunde nicht beanstandet. Damit tritt die Richtlinie in Kraft. http://pflegen-online.de
„Der Deutsche Pflegerat ist sehr froh, dass das BMG dem Druck einiger ärztlicher Verbände nicht nachgegeben hat und die Richtlinie ohne Einschränkungen akzeptiert“,sagt Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR). „In der Richtlinie – die im G-BA einstimmig verabschiedet worden war – wurde eine Reihe von Kompromissen gefunden, die den Bedenken der Ärzteschaft Rechnung tragen; der gesetzlich mögliche Rahmen wurde nicht voll ausgeschöpft“, so Wagner weiter. Der DPR fordere die Ärzteverbände – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Hausärzteverband – auf, aktiv in Modellen mitzuwirken, um durch die Evaluation Wege für eine Sicherung und Verbesserung der Versorgung zu finden. Er sei davon überzeugt, dass in den Modellen Chancen sowohl für die Patienten als auch für die beiden involvierten Professionen liegen.

Die Richtlinie ermöglicht auf der Grundlage einer erweiterten Ausbildung nach Altenoder Krankenpflegegesetz die Versorgung von Patienten mit den Diagnosen Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonie, chronischen Wunden, Demenz sowie die Übertragung einer Reihe von Prozeduren. Das Tätigwerden einer Pflegefachperson in einem Modell erfordert eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung.

Das Schreiben des BMG findet sich zum Download unter:
www.g-ba. de/downloads/40-268-1881/
2011-10-20_RL_§-63_Abs-3c_Erstfassung_BMG.pdf